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   OLG Hamm, 15.11.2013 - I-12 U 13/13   

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https://dejure.org/2013,35524
OLG Hamm, 15.11.2013 - I-12 U 13/13 (https://dejure.org/2013,35524)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.11.2013 - I-12 U 13/13 (https://dejure.org/2013,35524)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. November 2013 - I-12 U 13/13 (https://dejure.org/2013,35524)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 54, 54b, 54d, 54h UrhG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 433 Abs. 1; UrhG § 54; BGB § 133; BGB § 157
    Rückforderung von Teilen der Vergütung aus einem Kaufvertrag über DVD-Brenner wegen Reduzierung der Urheberrechtsabgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 148
  • ZUM 2014, 335
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Hamburg, 04.04.2018 - 311 O 414/14

    Anspruch auf Erstattung von Urheberrechtsabgaben wegen Warenexports

    Auch eine Auslegung der Kaufverträge unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte gemäß §§ 133, 157 BGB ergibt nicht, dass vereinbart werden sollte, dass die Urheberrechtsabgabe einen selbstständigen Bestandteil des Kaufpreises darstellen sollte, der im Falle eines Exportes zurückzuerstatten wäre (vgl. OLG Hamm, ZUM 2014, 335, 337).

    Denn es ist zwar denkbar, dass eine solche Vorgehensweise gesamtvertraglich geregelt wird und es wäre der Beklagten auch unbenommen gewesen, ihre Erwartung einer Exportrückerstattung mit ihrer Lieferantin vertraglich festzuhalten; ohne eine solche explizite Abrede musste die Beklagte den Hinweis aber im Lichte des § 54d UrhG so verstehen, dass er der Erfüllung der gesetzlichen Obliegenheit diente, die Abnehmerin auf die für die Reprographiegeräte anfallende Urheberrechtsabgabe hinzuweisen, die die Schuldnerin unabhängig von etwaigen vertraglichen Abreden traf (vgl. OLG Hamm, ZUM 2014, 335, 337).

  • OLG München, 03.03.2023 - 38 Sch 65/21

    Keine Rückerstattungsansprüche von urheberrechtlichen Vergütungen

    Unter Außerachtlassung des auf OLG Hamm, Urteil vom 15.11.2013, Az.: I-12 U13/13, 12 U 13/13, gestützten Einwands der Klagepartei, dass nämlich der Grund der Leistung im fortbestehenden Kaufvertrag zwischen ihr und ... (Bl. 16, 22, 67 d.A.) liege, könnte der Grund der Leistung alternativ in der Pflicht nach §§ 54 Abs. 1, 54b Abs. 1 UrhG, §§ 421 ff. BGB gesehen werden.
  • OLG Hamburg, 10.05.2019 - 11 U 86/18

    Urheberrechtsabgabe: Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Zahlung einer

    Es muss deshalb nicht entschieden werden, ob eine solche Vereinbarung auch daraus folgt, dass in den Rechnungen der Schuldnerin die Urheberrechtsabgabe ebenfalls gesondert ausgewiesen ist, so dass es auch nicht auf die Auffassung des OLG Hamm, auf die sich der Kläger und das Landgericht bezogen haben, ankommt, wonach ein solcher Hinweis nicht bedeute, dass es sich um einen selbstständigen Teil des Kaufpreises handle (OLG Hamm, Urteil vom 15. November 2013-12 U 13/13-, Rn. 40, juris).
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